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Pressemitteilung Convivo

In den Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen von Gesellschaften der Convivo Gruppe hat das Amtsgericht Bremen durch Beschlüsse vom 01.04.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe eröffnet.

Zu den Gesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gehören u.a. die Convivo Holding GmbH, die Convivo Parks GmbH, die Convivo Life GmbH und die Ambulanter Hauspflegeverbund Achim - Servicegesellschaft mbH.

Zu Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bzw. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.

Die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Für etwaige Rückfragen stehen die Büros der Insolvenzverwalter zur Verfügung.

Pressekontakte:

Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
WILLMERKÖSTER
Alexander Hüppop
hueppop@willmerkoester.de

Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de

Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Dierk Gerl
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Ein Grundbuchauszug wird für die Steuererklärung in der Regel nicht benötigt.
Grundstückseigentümer*innen können die notwendigen Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksgröße eigenständig im Internet über den Flurstücks-Viewer des Landesamtsamts für Geoinformation Bremen ermitteln.
Sollte ein Grundbuchauszug dennoch beantragt werden, wird dieser mit 10,00 € in Rechnung gestellt.
Für darüber hinausgehende Fragen zum Thema besuchen Sie bitte die Internetseite zur Grundsteuerreform des Senators für Finanzen:
Grundsteuerreform - Der Senator für Finanzen (bremen.de)

Dort werden ausführliche Informationen bereitgestellt.

Wichtig: Die Wohnflächenberechnung erfolgt nicht durch das Grundbuchamt, da sich diese Information nicht aus dem Grundbuch ergibt

Pressemitteilung 15/2024

Ausgewählte Gerichtstermine beim Amtsgericht Bremen in der Zeit vom 29.04.2024 bis 03.05.2024

Montag, 29.04.2024, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 651
Verbrechen gegen das BtMG
87 Ls 520 Js 32676/22

Der Angeklagte soll im Mai 2022 in seiner Wohnung und in seinem PKW in unterschiedlichen Beuteln insgesamt 100 g Kokain und fast 7 kg Cannabiskraut aufbewahrt haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, das Kokain und das Cannabiskraut an eine unbestimmte Vielzahl von Abnehmern gewinnbringend zu verkaufen.

Montag, 29.04.2024, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 251
Raub; gefährliche Körperverletzung
74 Ls 162 Js 44085/21

Den beiden Angeklagten wird zur Last gelegt, im Dezember 2020 zunächst gemeinschaftlich auf den Geschädigten eingeschlagen zu haben, um dann das durch die Schläge auf den Boden gefallene Mobiltelefon des Geschädigten, wie von Anfang an beabsichtigt, an sich zu nehmen, um es für sich zu verwenden oder zu verwerten. Der Geschädigte soll Schmerzen am gesamten Körper, eine Cut-Verletzung am linken Ohr und eine Verletzung am Fingerknöchel erlitten haben.

Montag, 29.04.2024, 10:45 Uhr, Strafrichter, Saal 551
gefährliche Körperverletzung
84 Ds 672 Js 13128/23

Der Angeklagte soll im Dezember 2022 während einer Streitigkeit in einer Bar der Geschädigten plötzlich und ohne rechtfertigenden Grund mit einem Barhocker gegen den Kopf geschlagen haben. Die Geschädigte soll eine HWS Distorsion und eine Schulterprellung erlitten haben.

Dienstag, 30.04.2024, 12:45 Uhr, Strafrichterin, Saal 451
Geldwäsche
83 Ds 923 Js 44515/22

Die Angeklagte soll in der Zeit von Juni bis September 2022 in insgesamt zehn Fällen auf mehreren Konten bei unterschiedlichen Banken Überweisungen entgegengenommen haben. Die Überweisungen sollen von verschiedenen durch Betrugstaten Geschädigten getätigt worden sein. Die Angeklagte soll dadurch einen Betrag von 21.500,- € erlangt haben.

Donnerstag, 02.05.2024, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 550
räuberischer Diebstahl
85 Ls 808 Js 85382/23

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im November 2023 in zwei Fällen, jeweils im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit (in einem Fall 3,22 Promille), im Krankenhaus Bremen-Mitte Patientenzimmer betreten zu haben und dort Mobiltelefone an sich genommen und mit diesen das Zimmer verlassen zu haben. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte zu Hilfe eilende Zeugen körperlich angegriffen haben, um sich im Besitz des Diebesguts zu halten.

Donnerstag, 02.05.2024, 11:00 Uhr, Strafrichter, Saal 450
gefährliche Körperverletzung
95 Ds 674 Js 66214/23

Der Angeklagte soll im Juni 2022 nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung in einer Diskothek den Geschädigten ohne rechtfertigenden Grund zweimal mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen haben, wodurch der Geschädigte zu Boden gegangen sein soll. Daraufhin soll der Angeklagte den am Boden liegenden Geschädigten mehrfach mit den beschuhten Füßen gegen den Kopf und den Oberkörper getreten haben. Der Geschädigte soll eine Schädelprellung und erhebliche Schmerzen erlitten haben.

Donnerstag, 02.05.2024, 12:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 150
versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall; Sachbeschädigung
83 Ds 805 Js 48487/23

Der Angeklagte soll im Mai 2023 einen Kanaldeckel in eine Scheibe eines Supermarktes geschmissen haben. Durch die dadurch entstandene Öffnung soll der Angeklagte den Supermarkt betreten und zumindest 10 Schachteln Zigaretten in einen Karton gefüllt haben, um mit dem Diebesgut zu fliehen. Der Angeklagte soll jedoch von der eintreffenden Polizei vor Verlassen des Supermarkts gestellt worden sein. Der Sachschaden soll sich auf 1.445,- € belaufen.

Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung

1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.

Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de