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Beurkundungen und Antragsaufnahmen im Nachlassfall erfolgen durch eine:n Notar:in Ihrer Wahl, Ihr Wohnsitzgericht oder das zuständige Nachlassgericht. Beurkundungen und Auftragsaufnahmen bei dem Nachlassgericht Bremen finden ausschließlich nach vorheriger Terminsvereinbarung statt.

Helfen Sie uns dabei, unnötige Kontakte in den Wartebereichen zu vermeiden und kommen Sie nicht früher als 10 Minuten vor Beginn des Termins in das Gebäude des Amtsgerichts.

Die Anzahl an verfügbaren Terminen je Tag ist begrenzt. Ggf. können Termine nicht kurzfristig vergeben werden. Sie haben die Möglichkeit, Beurkundungen auch durch ein Notariat Ihrer Wahl vornehmen zu lassen.

Kontakt

Zur Vergabe eines Termins für die Testamentsrückgabe, zur Beurkundung von Erbscheinsanträgen, Ausschlagungserklärungen oder Akteneinsichten nutzen Sie gerne unser Formular zur online-Terminanfrage

  • Der reguläre Weg zur Kontaktaufnahme ist der Postweg:

    Amtsgericht Bremen

    Abteilung für Nachlasssachen

    Ostertorstr. 25-31
    28195 Bremen

    0421 - 361 16505
    0421 – 496 10452
    E-Mail

  • Neben E-Mail und Fax erreichen Sie uns in eiligen Fällen außerdem:

    Telefonisch montags bis freitags von 9:00 bis 12:30 Uhr über das Bürgertelefon Bremen unter der Rufnummer 0421 361-16505
    Hinweis: Eine direkte Durchwahl zum Nachlassgericht Bremen ist auch in Eilfällen nicht möglich. Sie können beim Bürgertelefon eine Rückrufbitte hinterlassen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie unter der dort angegeben Rufnummer erreichbar sind. Beachten Sie zudem die weiteren unten angegebenen Hinweise.

  • Beachten Sie bitte: Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Anliegens teilen Sie uns unbedingt folgendes mit:

    Unbedingt erforderliche Angaben

    • Geschäfts-/Aktenzeichen (sofern vorhanden)
    • Den Namen und Vornamen der/des Verstorbenen
    • Den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der/des Verstorbenen
    • Geburtsdatum der/des Verstorbenen
    • Sterbedatum
    • Kurze Beschreibung Ihres Anliegens
    • Eine Telefonnummer, unter der Sie zurückgerufen werden können

Auskünfte zu den Verfahren oder Bearbeitungsständen können nicht am Telefon gegeben werden. Verfassen Sie Ihr Anliegen daher bitte immer schriftlich und weisen Sie dabei Ihr berechtigtes Interesse an einer Auskunft nach.