Montag, 05.10.2026, 13:15 Uhr, Strafrichter, Saal 550
gefährliche Körperverletzung
79 Ds 670 Js 61857/25
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den Geschädigten im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung im Mai 2025 ohne rechtfertigenden Anlass mit einem Teppichmesser ins Gesicht und gegen den Hinterkopf geschlagen zu haben. Der Geschädigte soll dadurch eine ca. 10 cm lange Schnittverletzung auf der linken Gesichtshälfte und einen ebenso langen Cut am Hinterkopf erlitten haben.
Dienstag, 06.10.2026, 10:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 451
gefährliche Körperverletzung
83 Ds 155 Js 33245/24
Im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit seiner damaligen Lebensgefährtin soll der Angeklagte dieser mit der flachen Hand so gegen den Kopf geschlagen haben, dass die Geschädigte zu Boden gegangen sein soll. Sodann soll der Angeklagte der Geschädigten mit einem Besenstiel aus Metall einmal gegen die rechte Körperseite und einmal gegen den Rücken geschlagen haben.
Dienstag, 06.10.2026, 10:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 251
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
81b Cs 620 Js 16016/26
Der Angeklagte soll im Oktober 2025 als Führer eines PKW auf einem Supermarkt-Parkplatz beim rückwärts Ausparken gegen das neben ihm parkende Fahrzeug des Geschädigten gefahren sein und soll dabei einen Schaden in Höhe von 5.000, - € verursacht haben. Der Angeklagte soll sich dann in Kenntnis des Unfalls vom Unfallort entfernt haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Mittwoch, 07.10.2026, 12:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 150
gefährliche Körperverletzung
84 Ds 673 Js 86899/25
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2026 im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung vor einer Diskothek ohne rechtfertigenden Grund mehrfach mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm auf den Geschädigten eingestochen zu haben. Der Geschädigte soll dadurch je eine oberflächliche Schnittverletzungen am linken Oberarm und im Rippenbereich erlitten haben.
Freitag, 09.10.2026, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 151
Körperverletzung; Bedrohung; Beleidigung; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
95 Ls 180 Js 39506/26
Zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, der ehemaligen Partnerin des Angeklagten, soll es ab Juli 2025 in regelmäßigen und immer kürzer werdenden Abständen zu verbalen Auseinandersetzungen in der gemeinsamen Wohnung gekommen sein, nachdem beide dort gemeinsam Alkohol konsumiert haben sollen. Im Zuge der Auseinandersetzungen soll der Angeklagte regelmäßig aggressiv und handgreiflich gegenüber der Geschädigten geworden sein. Diese soll dann wiederholt den polizeilichen Notruf verständigt haben. Gegen die dann einschreitenden Polizeibeamten soll der Angeklagte dann ebenfalls aggressiv und handgreiflich geworden sein und er soll sich gegen jegliche polizeilichen Maßnahmen gesperrt haben. Beispielhaft soll der Angeklagte der Geschädigten mit der Faust gegen das Kinn und ins Gesicht geschlagen und mit dem beschuhten Fuß in den Bauch getreten haben. Einem Polizeibeamten soll der Angeklagte in den Finger gebissen haben.
Freitag, 09.10.2026, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 651
Raub; Körperverletzung; Hausfriedensbruch
96 Ls 180 Js 1851/25
Der Angeklagte soll sich im September 2024 zur Wohnung der Geschädigten begeben und dann gegen den Willen der Geschädigten durch die bereits beschädigte Wohnungstür deren Wohnung betreten haben. Sodann soll er von der Geschädigten die Herausgabe ihres, zumindest in ihrem Miteigentum stehenden, Smartphones gefordert haben. Es soll dann zu einem Gerangel gekommen sein, nachdem die Geschädigte das Smartphone in ihren Hosenbund gesteckt haben soll. Die Geschädigte soll sich befreit haben können und soll auf die Straße gelaufen sein. Dort soll es erneut zu einem Gerangel gekommen sein in dessen Verlauf der Angeklagte der Geschädigten mindestens zwei Mal ins Gesicht geschlagen haben soll. Dem Angeklagten soll es gelungen sein, das Smartphone an sich zu nehmen. Er soll sich dann mit dem Smartphone entfernt haben. Die Geschädigte soll durch das Geschehen eine HWS-Prellung, eine Rippenprellung, eine Knieprellung, eine Schulterprellung und eine Rissquetschwunde an der Oberlippe erlitten haben.
Freitag, 09.10.2026, 14:45 Uhr, Strafrichterin, Saal 351
fahrlässige Körperverletzung
81b Cs 630 Js 10036/26
Der Angeklagte soll im Januar 2026 bei einem Abbiegevorgang vom Utbremer Ring aus Unachtsamkeit die vorgangsberechtigte Geschädigte übersehen haben. Der Angeklagte soll dann mit seinem PKW mit der Geschädigten kollidiert sein. Die Geschädigte soll dadurch eine Oberschenkelprellung, eine Ellenbogenprellung, eine Kopfprellung und eine Muskelzerrung im HWS-Bereich erlitten haben.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de