In den Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen von Gesellschaften der Convivo Gruppe hat das Amtsgericht Bremen durch Beschlüsse vom 01.04.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe eröffnet.
Zu den Gesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gehören u.a. die Convivo Holding GmbH, die Convivo Parks GmbH, die Convivo Life GmbH und die Ambulanter Hauspflegeverbund Achim - Servicegesellschaft mbH.
Zu Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bzw. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.
Die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Für etwaige Rückfragen stehen die Büros der Insolvenzverwalter zur Verfügung.
Pressekontakte:
Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
WILLMERKÖSTER
Alexander Hüppop
hueppop@willmerkoester.de
Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Dierk Gerl
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de
Montag, 17.11.2025, 09:15 Uhr, Strafrichter, Saal 651
Körperverletzung
87 Cs 160 Js 11460/25
Der Angeklagte soll der Geschädigten, seiner damaligen Lebensgefährtin, im September 2021 auf offener Straße ohne rechtfertigenden Grund mehrfach in Verletzungsabsicht gegen den Oberkörper geschlagen haben. Die Geschädigte soll dadurch eine Fraktur der sechsten Rippe erlitten haben.
Montag, 17.11.2025, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal 351
räuberische Erpressung; Freiheitsberaubung; Körperverletzung
81a Ls 150 Js 31464/25
Der Angeklagte soll die Geschädigte im Februar 2025 zunächst in seiner Wohnung auf sein Bett geschubst und sich dann auf ihren Arm gekniet haben. Dann soll der Angeklagte einen Ring vom Finger der Geschädigten gezogen und in seiner Wohnung versteckt haben, um diesen für sich zu verwenden oder zu verwerten. Kurze Zeit nach dieser Tat soll der Angeklagte die Geschädigte aufgefordert haben, ihm 100,- € zu geben, um den Ring zurückzuerhalten. Die Geschädigte soll sich daraufhin mit ihrer Mutter zur Wohnung des Angeklagten begeben und ihm die 100,- € übergeben haben. Den Ring soll sie gleichwohl nicht erhalten haben. Stattdessen soll der Angeklagte der Geschädigten mehrfach mit der Hand ins Gesicht geschlagen und ihr an den Haaren gezogen haben. Er soll sie auf sein Bett gedrückt und ihre Ohrringe an sich genommen haben. Währenddessen soll die Mutter der Geschädigten die Polizei alarmiert haben. Um die Geschädigte am Verlassen seiner Wohnung zu hindern, soll der Angeklagte die Wohnung von innen abgeschlossen und die Geschädigte erneut in sein Schlafzimmer verbracht haben. Nach einiger Zeit soll der Angeklagte die Tür auf Drängen der Geschädigten geöffnet haben. Die Geschädigte soll Schwellungen und Hämatome am Kinn erlitten haben.
Zehn Tage später soll sich die Geschädigte erneut in die Wohnung des Angeklagten begeben haben, um ihren Ring zurückzuerhalten. Sie soll den Ring tatsächlich in einem Schlüsselloch gefunden haben. Der Angeklagte soll die Geschädigte abermals auf sein Bett gedrückt und ihr gewaltsam zwei Ringe von den Fingern gezogen haben. Damit soll er seine Wohnung verlassen haben.
Dienstag, 18.11.2025, 09:15 Uhr, Strafrichterin, Saal 451
Geldwäsche
83 Ds 923 Js 31507/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, von Juli 2022 bis April 2024 auf seinen beiden Bankkonten insgesamt 86.000, - € entgegengenommen zu haben, die aus unterschiedlichen Betrugstaten stammen sollen. Der Angeklagte soll die Gelder zu einem großen Teil zeitnah weitergeleitet oder in bar abgehoben haben.
Mittwoch, 19.11.2025, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal 151
Vergewaltigung
98 Ls 155 Js 6540/23
Fortsetzungstermin:
Mittwoch, 05.12.2025, 09:30 Uhr, Saal 150
Der Angeklagte soll im November 2022 seine Hand oberhalb der Strumpfhose auf den Vaginalbereich der Geschädigten gelegt haben. Zuvor soll es zu einvernehmlichen Küssen gekommen sein. Die Geschädigte soll die Hand des Angeklagten ergriffen und diesem mitgeteilt haben, dass sie nicht mit ihm schlafen wolle. Der Angeklagte soll daraufhin geäußert haben, dass er aber wolle und versuche sie zu überreden. Sodann soll der Angeklagte seine Hand auch unter die Strumpfhose geführt und erst einen und dann zwei Finger vaginal eingeführt haben. Die Geschädigte soll dem Angeklagten dann erneut erklärt haben, dass ihr dies zu weit gehe. Sie soll ferner seine Hand aus ihrer Scheide gezogen haben. Die Geschädigte soll dann versucht haben zu gehen. Der Angeklagte soll sie allerdings zurück auf seinen Schoß gezogen haben. Während er sie mit einer Hand im Bauchbereich fixiert haben soll, soll er der Geschädigten mit der anderen Hand unter den BH und an beide Brüste gefasst haben.
Donnerstag, 20.11.2025, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 150
Sachbeschädigung
83 Ds 230 Js 84506/24
Der Angeklagte soll im August 2024 zunächst in eine verbale Auseinandersetzung mit der Mutter des gemeinsamen Kindes geraten sein. Die Geschädigte soll den Kontakt des Angeklagten mit dem Kind verweigert haben. Der Angeklagte soll im Anschluss das Fahrzeug, welches die Geschädigte zu diesem Zeitpunkt genutzt haben soll, mit einem Messer beschädigt haben. Er soll alle Reifen zerstochen und den Lack an diversen Stellen zerkratzt haben. Der Gesamtschaden soll 7.700, - € betragen haben.
Donnerstag, 20.11.2025, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 350
gefährliche Körperverletzung
89 Ds 673 Js 70533/24
Die Angeklagten sollen den Geschädigten im Juni 2024 gemeinschaftlich körperlich misshandelt haben. Es soll zunächst zu einer Streitigkeit im Kassenbereich eines Supermarktes gekommen sein, bei der sich der Geschädigte vorgedrängelt haben soll. Die beiden Angeklagten, Sicherheitsmitarbeiter des Supermarktes, sollen den Geschädigten daraufhin in das Lager verbracht und ihm dort mehrfach in das Gesicht und auf den Kopf geschlagen haben. Sie sollen erst vom Geschädigten abgelassen haben, als mehrere Zeugen auf den Vorfall aufmerksam geworden sein sollen.
Freitag, 21.11.2025, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal 150
gefährliche Körperverletzung
98 Ls 672 Js 61134/25
Der Angeklagte soll im August 2025 mit dem Geschädigten in eine Streitigkeit geraten sein, bei der die beiden Beteiligten gemeinsam zu Boden gegangen sein sollen. Dort soll der Angeklagte sich auf den Oberkörper des Geschädigten gesetzt und dessen Arme mit den Knien eingeklemmt haben. Dem nunmehr wehrlosen Geschädigten soll der Angeklagte dann mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. Der Angeklagte soll den Geschädigten ferner gewürgt und dessen Kopf zweimal kraftvoll auf die Straße geschlagen haben.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
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2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
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