Montag, 29.06.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 551
gefährliche Körperverletzung
84 Ds 673 Js 7511/25 u.a
Der Angeklagte soll den vorerkrankten Geschädigten im November 2024 im Fahrradraum eines Mehrfamilienhauses aufgesucht haben. Dort soll der Angeklagte dem Geschädigten zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte soll dann den Raum zunächst verlassen haben, um im Anschluss mit einer ca. 180 cm langen Leichtmetallstange bewaffnet zurückzukehren. Mit dieser Stange soll der Angeklagte sodann mehrmals nach dem Geschädigten geschlagen haben. Er soll den Geschädigten zumindest einmal im unteren Bereich des Bauches getroffen haben.
Montag, 29.06.2026, 10:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 551
gefährliche Körperverletzung; unterlassene Hilfeleistung
84 Ds 435 Js 78727/25
Der Angeklagte soll im November 2023 mit Wäschekörben auf die Geschädigte – seine Tochter – geworfen haben. Die Geschädigte soll blaue Flecken an Armen und Beinen erlitten haben. Im Juli 2024 soll der Angeklagte der Geschädigten gegen den Hinterkopf geschlagen haben. Schließlich soll der Angeklagte bei einer Auseinandersetzung zwischen der Geschädigten und einem gesondert Verfolgten – dem Sohn des Angeklagten – im Mai 2025 dabei gewesen sein. Dabei soll der gesondert Verfolgte eine Tasse so gegen den Kopf der Geschädigten geworfen haben, dass die Geschädigte eine stark blutende Platzwunde erlitten haben soll. Obwohl die Geschädigte in Folge der Verletzung vorübergehend bewusstlos geworden sein soll und die Verletzung erkennbar einer medizinischen Versorgung bedurft haben soll, soll der Angeklagte die Geschädigte alleine zurückgelassen haben.
Dienstag, 30.06.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 451
Körperverletzung; Bedrohung
83 Ds 190 Js 79216/25
Der Angeklagte soll im August 2025 die Geschädigte – seine damalige Freundin – in der gemeinsamen Wohnung angegriffen haben. Die Geschädigte soll beabsichtigt haben, sich vom Angeklagten zu trennen. Der Angeklagte soll die Geschädigte durch die Wohnung geschubst und geschlagen haben. In der Küche soll der Angeklagte ein Messer aus dem Messerblock genommen und geäußert haben, er werde die Geschädigte in Stücke schneiden. Bei dem Versuch über das Balkongeländer zu klettern soll die Geschädigte vom Angeklagten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Dienstag, 30.06.2026, 11:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 651
Vergewaltigung
85 Ls 180 Js 4276/21
Der Angeklagte soll den ihm zuvor unbekannten Geschädigten nachts auf der Straße kennengelernt und dann zu sich zum gemeinsamen Alkoholkonsum eingeladen haben. In der Wohnung soll der Geschädigte dann nach einiger Zeit eingeschlafen sein. Der Angeklagte soll den Geschädigten entkleidet und mit seinem Penis anal in den Geschädigten eingedrungen sein. Dabei soll der Angeklagte erkannt haben, dass der Geschädigte sich aufgrund seines körperlichen Zustands nicht habe zur Wehr setzen können.
Dienstag, 30.06.2026, 13:00 Uhr, Strafrichter, Saal 550
Geldwäsche
78 Cs 922 Js 87736/23
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sein Bankkonto in der Zeit von Juli bis Dezember 2022 einem unbekannt gebliebenen Täter zur Verfügung gestellt zu haben. Drei Geschädigte sollen betrügerisch veranlasst worden sein, Geld auf dieses Konto zu überweisen. Der Angeklagte soll auf diese Weise 20.000, - € zu Unrecht erlangt haben. Über die eingegangenen Beträge soll der Angeklagte im Anschluss mittels Bargeldabhebungen fast vollständig verfügt haben.
Mittwoch, 01.07.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 150
Untreue
84 Ds 803 Js 42159/25
In seiner Funktion als Filialleiter soll der Angeklagte nach Kassenschluss in vier Fällen Bargeld im Gesamtwert von 14.000, - € aus den dafür vorgesehenen „Safebags“ entnommen haben, um es für seine Zwecke zu verwenden.
Freitag, 03.07.2026, 11:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 351
gefährliche Körperverletzung
81b Ds 160 Js 40572/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Geschädigte, mit der er nach islamischem Recht verheiratet gewesen sein soll, in der gemeinsamen Wohnung im März 2024 ohne rechtfertigenden Grund mit der Faust gegen die Nase geschlagen und in den Bauch getreten zu haben. Die Geschädigte soll dadurch eine Nasenprellung und ein stumpfes Bauchtrauma erlitten haben.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
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