Montag, 20.04.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 251
gefährliche Körperverletzung
74 Ds 671 Js 50090/25
Der nicht unerheblich alkoholisierte Angeklagte soll dem Geschädigten im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung im April 2025 vor der ÖVB-Arena ohne rechtfertigenden Anlass mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte soll dadurch eine ca. 7 cm große Platzwunde erlitten haben.
Dienstag, 21.04.2026, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 651
Verbrechen nach dem BtMG
85 Ls 120 Js 33478/16
Der Angeklagte soll in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben haben. So soll er u.a. im Juni 2025 in seiner Wohnung, in einer Tiefgarage und in dem Helmfach seines Motorrollers Betäubungsmittel im Wert von 9.800, - € zum gewinnbringenden Verkauf an eine unbestimmte Anzahl unbestimmter Abnehmer gelagert haben.
Dienstag, 21.04.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 251
gefährliche Körperverletzung
96 Ds 672 Js 28080/25
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dem Geschädigten in einem Nahverkehrszug im November 2024 plötzlich und unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht verpasst zu haben. Der Geschädigte soll dann versucht haben, sich zu wehren, woraufhin der Angeklagte diesem mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben soll. Die Flasche soll dabei zerbrochen sein und der Geschädigte soll eine Platzwunde erlitten haben und zu Boden gegangen sein. Den am Boden liegenden Geschädigten soll der Angeklagte noch mehrmals geschlagen und ihm gegen das Knie getreten haben. Der Geschädigte soll neben der Kopfplatzwunde eine Knieprellung und eine weitgehende Ruptur des vorderen Kreuzbandes erlitten haben.
Mittwoch, 22.04.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 150
gefährliche Körperverletzung
84 Ds 670 Js 43896/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Silvesternacht 2023/2024 einen gezündeten Böller – mutmaßlich nicht deutschen Fabrikats – gezielt auf eine Personengruppe geworfen zu haben. Der Böller soll die Geschädigte K. am Arm getroffen haben und in der Luft explodiert sein. Die Geschädigte soll dadurch ein starkes Knall- und Blitztrauma erlitten und vorübergehend Hör- und Sehvermögen eingebüßt haben. Sie soll auch ein Jahr später noch unter dem Vorfall gelitten haben.
Mittwoch, 22.04.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 550
Unterschlagung
82 Cs 230 Js 89351/24
Der Angeklagte soll im März 2022 zunächst einen PKW BMW X3 über die BMW-Bank finanziert haben, wobei das Sicherungseigentum bei der Bank verblieben sein soll. Er soll dann die Ausstellung einer Ersatz ZB IIK beantragt haben, um das Fahrzeug für sich zu verwenden oder zu verwerten. Der Angeklagte soll durch die Tat einen Gegenstand im Wert von 30.000, - € erlangt haben.
Mittwoch, 22.04.2026, 13:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 551
schwerer Raub
86 Ls 812 Js 7597/26
Fortsetzungstermin:
Mittwoch, 06.05.2026, 13:00 Uhr, Saal 551
Der Angeklagte soll im Januar 2026 durch die offenstehende Wohnungstür in die Wohnung des Geschädigten gelangt sein. Dort soll er den schlafenden Geschädigten unvermittelt am Hals gepackt und zugedrückt haben. Er soll den Geschädigten auch dreimal geschlagen haben, während er dem Geschädigten dessen Handy gezeigt und „Code, Code!“ gerufen haben soll. Das Handy soll er bereits zuvor aus der Hosentasche des Geschädigten geholt haben. Er soll ferner noch die Brieftasche des Geschädigten an sich genommen und mit einer Schere Stichbewegungen gemacht haben. Dabei soll er erneut „Code, Code!“ gerufen haben. Der Geschädigten soll den Code nicht verraten haben und habe aus der Wohnung flüchten können.
Donnerstag, 23.04.2026, 11:10 Uhr, Strafrichterin, Saal 350
gefährliche Körperverletzung
89 Ds 155 Js 82857/25
Der Angeklagte soll die Geschädigte, mit der er sich in der Anbahnungsphase einer Beziehung gefunden haben soll, im Oktober 2025 in einem Lokal als „Hure“ und „Schlampe“ bezeichnet haben, nachdem diese ihm gesagt haben soll, dass sie keine Beziehung mit ihm möchte. Am kommenden Morgen soll der Angeklagte die Wohnung der Geschädigten aufgesucht haben. Er soll – nachdem die Geschädigte die Wohnungstür geöffnet haben soll – die Geschädigte zu Boden geschubst und sich dadurch Zugang verschafft haben. Der Angeklagte soll die Geschädigte dann zu deren Bett gezogen haben. Er soll sie dort ca. 30 Sekunden am Hals gewürgt haben, so dass sie kaum mehr Luft bekommen haben soll.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
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