In den Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen von Gesellschaften der Convivo Gruppe hat das Amtsgericht Bremen durch Beschlüsse vom 01.04.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe eröffnet.
Zu den Gesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gehören u.a. die Convivo Holding GmbH, die Convivo Parks GmbH, die Convivo Life GmbH und die Ambulanter Hauspflegeverbund Achim - Servicegesellschaft mbH.
Zu Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bzw. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.
Die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Für etwaige Rückfragen stehen die Büros der Insolvenzverwalter zur Verfügung.
Pressekontakte:
Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
WILLMERKÖSTER
Alexander Hüppop
hueppop@willmerkoester.de
Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Dierk Gerl
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de
Montag, 01.12.2025, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 551
gefährliche Körperverletzung
84 Ds 673 Js 7511/25
Der Angeklagte soll den vorerkrankten Geschädigten im November 2024 im Fahrradraum eines Mehrfamilienhauses aufgesucht haben. Dort soll der Angeklagte dem Geschädigten zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte soll dann den Raum zunächst verlassen haben, um im Anschluss mit einer ca. 180 cm langen Leichtmetallstange bewaffnet zurückzukehren. Mit dieser Stange soll der Angeklagte sodann mehrmals nach dem Geschädigten geschlagen haben. Er soll den Geschädigten zumindest einmal im unteren Bereich des Bauches getroffen haben.
Montag, 01.12.2025, 14:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 251
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
74 Cs 964 Js 46152/24
Der Angeklagte soll im November 2023 als Geschäftsführer eines Supermarktes nicht unterbunden haben, dass von einem unbekannten Mitarbeiter unter dem Verkaufstresen für Salate und Wurstwaren mindestens zehn Klebefallen ausgelegt bzw. nach Kenntnis entfernt wurden, um zu verhindern, dass auf den Klebefallen Mäuse qualvoll verenden. Bei einer Kontrolle durch den Veterinärdienst Bremen sollen die zehn Fallen sowie drei darauf bereits verendete Mäuse entdeckt worden sein.
Dienstag, 02.12.2024, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 651
Betrug
85 Ds 211 Js 55480/23
Der Angeklagte soll im Juni 2023 in acht Fällen unberechtigte Rechnungen wegen angeblicher Bestellungen von Coronatests oder FFP2-Schutzmasken an verschiedene Pflegeeinrichtungen oder Unternehmen versandt haben, um unter Ausnutzung eines Irrtums der Geschädigten den Rechnungsbetrag überwiesen zu bekommen. In sechs Fällen soll es beim Versuch geblieben sein.
Dienstag, 02.12.2024, 09:15 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
Sachbeschädigung
94 Ds 220 Js 24582/25
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit von August bis Oktober 2024 diverse Schlösser im Bremer Stadtgebiet verklebt zu haben. Dadurch soll ein Gesamtschaden von mindestens 20.500, - € entstanden sein.
Dienstag, 02.12.2024, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal 550
Computerbetrug
78 Ds 803 Js 5601/22
Die Angeklagte soll von Juni bis August 2021 in 19 Fällen ohne das Wissen und gegen den Willen des Geschädigten Abbuchungen von dessen Konto bei der Sparkasse getätigt haben. Ferner soll die Angeklagte unter Angabe der Kontodaten des Geschädigten einen Mobilfunkvertrag für sich abgeschlossen und ein Handy erworben haben. Auf diese Weise soll die Angeklagte insgesamt 26.500, - € zu Unrecht erlangt haben.
Donnerstag, 04.12.2025, 09:15 Uhr, Strafrichterin, Saal 551
Körperverletzung
94 Cs 697 Js 48703/25
Der Angeklagte soll dem Geschädigten im Mai 2025, nachdem dieser ihm die für das Probearbeiten im Restaurant des Angeklagten verwendete Arbeitskleidung zurückgegeben haben soll, mehrfach Schläge mit der flachen Hand versetzt haben. Der Geschädigte soll u.a. einen blutigen Zahn und eine Schwellung an der Nase erlitten haben.
Freitag, 05.12.2025, 10:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 351
unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
81b Ds 946 Js 8848/24
Selbständiges Verfahren zur Einziehung des Wertersatzes
Der Angeklagte hat als verantwortlicher Betreiber einer Schankwirtschaft zumindest in der Zeit von August bis November 2022 auf dem Tresen des Gastraums einen Tablet PC im betriebsbereiten Zustand einem nicht geschlossenen Personenkreis zur Verfügung gestellt. Mittels des PC ist es möglich gewesen sein, Wettverträge auf Sportwetten mit dem Anbieter Tiposoft abzuschließen. Eine Verurteilung wegen dieser Taten ist bereits rechtskräftig erfolgt. Der Angeklagte soll durch die Taten 100.000, - € erlangt haben, um deren Einziehung es nunmehr geht.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de