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Pressemitteilung Convivo

In den Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen von Gesellschaften der Convivo Gruppe hat das Amtsgericht Bremen durch Beschlüsse vom 01.04.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe eröffnet.

Zu den Gesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gehören u.a. die Convivo Holding GmbH, die Convivo Parks GmbH, die Convivo Life GmbH und die Ambulanter Hauspflegeverbund Achim - Servicegesellschaft mbH.

Zu Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bzw. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.

Die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Für etwaige Rückfragen stehen die Büros der Insolvenzverwalter zur Verfügung.

Pressekontakte:

Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
WILLMERKÖSTER
Alexander Hüppop
hueppop@willmerkoester.de

Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de

Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Dierk Gerl
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de

Pressemitteilung 23/2025

Ausgewählte Gerichtstermine beim Amtsgericht Bremen in der Zeit vom 16.06.2025 bis 20.06.2025

Montag, 16.06.2025, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 251
gefährliche Körperverletzung
74 Ds 671 Js 41369/23

Die Angeklagten sollen nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung eines der Angeklagten mit dem Geschädigten diesen im bewussten und gewollten Zusammenwirken körperlich misshandelt haben. Dabei soll der an der vorangegangenen Auseinandersetzung nicht beteiligte Angeklagte dem Geschädigten mit einer Holzlatte gegen den Kopf geschlagen haben. Ferner soll dieser Angeklagte dem Geschädigten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Nachdem der Geschädigte versucht haben soll zu flüchten und dabei gestürzt sein soll, sollen die Angeklagten auf den am Boden liegenden Geschädigten eingeschlagen und eingetreten haben. Der Geschädigte soll ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Thorax-Prellung erlitten haben.

Montag, 16.06.2025, 11:30 Uhr, Strafrichter, Saal 651
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
87 Cs 800 Js 73358/24

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im August 2024 im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung auf dem Kommodore-Johnson-Boulevard auf den mit einer Anhaltekelle auf der Fahrbahn stehenden Polizisten nach vorangegangenem Abbremsen so zugefahren zu sein, dass dieser sich mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste. Im Anschluss soll der Angeklagte bei der Personenkontrolle einen anderen Polizeibeamten in den „Schwitzkasten“ genommen haben.

Dienstag, 17.06.2025, 10:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
gefährliche Körperverletzung; Freiheitsberaubung
94 Ds 160 Js 69959/24

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, seine Ehefrau im August 2024 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung eingeschlossen zu haben. Er soll durch die Zimmertür gerufen haben, dass nicht sie, sondern ihre Leiche das Haus verlassen werde. Die Geschädigte soll dann angekündigt haben, auf den Balkon zu gehen und um Hilfe zu rufen. Daraufhin soll der Angeklagte in das Zimmer gekommen sein und die Geschädigte gewürgt und auf das Bett geworfen haben. Er soll ihr dabei ferner den Mund gewaltsam zugedrückt haben, um sie am Hilferufen zu hindern.

Dienstag, 17.06.2025, 13:00 Uhr, Strafrichter, Saal 550
Computerbetrug
78 Ds 162 Js 39422/24

Der Angeklagte soll in den Jahren 2022 und 2023 in insgesamt 16 Fällen unter Angabe fremder Personalien Waren zu seiner damaligen Wohnanschrift bestellt und dort entgegengenommen haben, obwohl er von Anfang an nicht die Absicht gehabt haben soll, den jeweiligen Kaufpreis zu entrichten. Der Angeklagte soll auf diese Weise unterschiedlichste Waren im Gesamtwert von über 5.000,- € erlangt haben.

Dienstag, 17.06.2025, 14:00 Uhr, Strafrichter, Saal 550
gefährliche Körperverletzung
78 Ds 803 Js 900021/23

Der Angeklagte soll im Juni 2023 im Rahmen eines Wortgefechts in einer Gaststätte zwei Mal gezielt mit einer Waffe, die zur Abgabe von Schüssen mit Metall- und Gummigeschossen geeignet sein soll, auf den Geschädigten geschossen und diesen jeweils im Brustbereich getroffen haben. Die Metallgeschosse sollen im Lungengewebe und in der Brustwand stecken geblieben sein. Der Geschädigte habe notoperiert werden müssen und soll in Lebensgefahr geschwebt haben.

Mittwoch, 18.06.2025, 09:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
Körperverletzung
98 Ds 150 Js 25927/25

Der Angeklagte soll im Januar 2025 zunächst mit der Geschädigten in deren Wohnung in einen Streit geraten sein, da diese ihm nicht das Geld für eine anstehende Fahrt nach Bayern habe geben wollen. Der Angeklagte soll der Geschädigten dann aus Verärgerung zwei bis drei Mal gegen den Hinterkopf geschlagen und versucht haben, ihr in die Wange zu beißen. Er soll ihr ferner einen Büschel Haare ausgerissen haben. Der Angeklagte soll sich zwischenzeitlich in den Flur begeben und dort einen Bleistift durchgebrochen haben, um gegenüber der Geschädigten anzukündigen, er werde sie damit abstechen. Die Geschädigte soll darauf erwidert haben, dass sie schwanger sei und die Kinder da seien. Der Angeklagte soll sich dann mit dem Stift selbst gestochen haben. Der Geschädigten soll es schließlich möglich gewesen sein, mit ihrem 7-jährigen Sohn aus der Wohnung zu flüchten. Die Geschädigte soll durch die Tat Prellungen am Kopf, im Gesicht und an der Schulter erlitten haben.

Donnerstag, 19.06.2025, 13:00 Uhr, Strafrichter, Saal 651
Betrug
75 Ds 802 Js 31700/23

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit zwischen Mai 2018 und Juni 2023 gegenüber dem Jobcenter Bremen Einnahmen aus seiner Tätigkeit als DJ nicht angezeigt zu haben. Dem Angeklagten sollen deshalb fast 27.000,- € zu Unrecht ausgezahlt worden sein.

Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung

1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.

Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de