Montag, 27.04.2026, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal 350
fahrlässige Tötung
86 Ds 162 Js 47965/23
Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2023 durch fahrlässiges Verhalten den Tod eines anderen Menschen verursacht haben. Der Angeklagte K soll auf Anweisung seines Chefs, des Angeklagten L, versucht haben, einen Aufsatz an einem Radlader anzubringen. Der Aufsatz soll sich beim Anheben gelöst und den Geschädigten tödlich getroffen haben. Dem Angeklagten K soll bewusst gewesen sein, dass er den Radlader nicht hätte bedienen dürfen. Der Angeklagte L soll den Angeklagten K nicht den Richtlinien entsprechend unterwiesen haben.
Montag, 27.04.2026, 10:30 Uhr, Strafrichter, Saal 651
Freiheitsberaubung; gefährliche Körperverletzung
87 Ds 290 Js 40541/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Februar 2023 die Türgriffe zum Zimmer seines Mitbewohners gegen dessen Willen abmontiert zu haben, so dass dieser sein Zimmer für ca. 30 Minuten nicht habe verlassen können. Im Mai 2024 soll der Angeklagte seinen Mitbewohner am Betreten der Wohnung gehindert haben, indem er ihm ein Cuttermesser mit ausgefahrener Klinge wenige Zentimeter vor den Hals gehalten haben soll. Einige Tage später soll der Angeklagte seinem Mitbewohner schließlich im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit einem Hammer auf den Arm und mit der flachen Seite des Hammers ins Gesicht geschlagen haben.
Montag, 27.04.2026, 10:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 551
Unterschlagung; Betrug
84 Ds 693 Js 59698/24
Der Angeklagte soll das von seinem Mitbewohner im Juni 2024 geliehene MacBook Air entgegen seiner Ankündigung nicht zurückgegeben, sondern für 650,- € verkauft haben, um das Geld für sich zu verwenden. Der Angeklagte soll sich im Juli 2024 auf das Inserat des Geschädigten gemeldet haben, um Dacharbeiten an der Garage des Geschädigten durchzuführen. Er soll sich sogleich 400,- € in bar auszahlen haben lassen, um dann nach der Öffnung des Dachs die Örtlichkeit unverrichteter Dinge zu verlassen.
Dienstag, 28.04.2026, 09:15 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
gefährliche Körperverletzung
94 Ds 671 Js 36958/24
Die beiden Angeklagten sollen im April 2024 gemeinschaftlich handelnd und einem gemeinsamen Tatplan folgend, die beiden in einem geparkten Auto sitzenden Geschädigten aufgesucht und diese körperlich misshandelt haben. Beide Geschädigte sollen im Verlauf der Auseinandersetzung zu Boden gegangen sein. Dort sollen die Angeklagten weiter auf die Geschädigten eingeschlagen und eingetreten haben.
Dienstag, 28.04.2026, 10:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 451
gefährliche Körperverletzung
83 Ds 671 Js 81761/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im August 2024 gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten im Toilettenbereich einer Diskothek den Geschädigten zu Boden gebracht zu haben. Dort soll der Angeklagte mit weiteren unbekannt gebliebenen Personen auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten haben. Der Angeklagte soll auch mit dem beschuhten Fuß in das Gesicht des Geschädigten getreten haben.
Mittwoch, 29.04.2026, 10:45 Uhr, Strafrichterin, Saal 550
tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
82 Ds 290 Js 759/25
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die einschreitenden Polizeikräfte, die zu einem Einsatz im Mehrparteienhaus des Angeklagten gerufen worden sein sollen, weil dieser unbekleidet von Tür zu Tür gegangen sein soll, verbal und körperlich angegriffen zu haben. Der Angeklagte soll sich einer Fixierung durch Schlagen und Treten widersetzt haben. Nach Verbringung in das Dienstfahrzeug soll der Angeklagte mit seinem Kopf gezielt in Richtung einer Beamtin geschlagen und diese an der Augenbraue getroffen haben.
Donnerstag, 30.04.2026, 11:00 Uhr, Strafrichter, Saal 151
Körperverletzung
95 Ds 691 Js 63124/25
Der Angeklagte soll mit dem Geschädigten zunächst in eine verbale Auseinandersetzung geraten sein. Ohne rechtfertigenden Anlass soll der Angeklagte dem Geschädigten mit der flachen Hand derart ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser zu Boden gegangen sein soll. Der Geschädigte soll dadurch eine Platzwunde an der Stirn erlitten haben.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
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Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
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