Seit dem 17.04.2026 steht den Bremer Bürgern eine weitere Möglichkeit, ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen, zur Verfügung. Das Amtsgericht Bremen nimmt als eines von insgesamt 18 Gerichten im gesamten Bundesgebiet an der Pilotphase des Online-Klageverfahrens teil.
Das Amtsgericht Bremen ist dabei für sämtliche Verfahren in unserem Bundesland zuständig, also auch für solche, die dem Grunde nach in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal oder des Amtsgerichts Bremerhaven fallen würden.
Das Online-Verfahren bietet dem Bürger die Möglichkeit, eine Klage strukturiert über ein entsprechendes Tool zu erstellen. Dann kann das Verfahren weitgehend online geführt werden.
Ein Vorteil des Verfahrens ist darüber hinaus eine ermäßigte Gerichtsgebühr. Voraussetzung für die Nutzung ist lediglich die Einrichtung eines sog. MJP (Mein Justizpostfach).
Die Anwendung des Online-Verfahrens ist während der Pilotphase auf Zahlungsklagen von natürlichen Personen beschränkt.
Auch die Senatorin für Justiz und Verfassung begrüßt die Teilnahme des Amtsgerichts Bremen in der Pilotphase: „Die eigenen Rechte online durchsetzen zu können, ist aus gutem Grund ein Wünsch von Bürgerinnen und Bürgern – besonders im Zivilrecht und bei eher geringem Streitwert. Ich freue mich, dass das Amtsgericht Bremen als eines von 18 Amtsgerichten in Deutschland bei der Erprobung dabei ist und wertvolle Erfahrungen sammeln und für die Digitalisierung der Justiz beisteuern kann. Digitalisierung ist eine echte Chance, denn Online-Verfahren sparen Zeit und Geld. Damit erleichtern wir den Zugang zum Recht und stärken so das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Gerichte profitieren ebenfalls: Schlankere Verfahren helfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bearbeitung von Massenverfahren, wie zum Beispiel im Fluggastrecht."
Montag, 18.05.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 551
Wohnungseinbruchsdiebstahl
84 Ds 803 Js 22342/25
Der Angeklagte soll sich gemeinsam mit dem gesondert verfolgten O. in einer Nacht im April 2024 auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans Zugang zu einem verschlossenen Grundstück verschafft haben, indem die Pforte auf bislang unbekannte Weise geöffnet worden sein soll. Sodann soll der Angeklagte das Fenster zu einer als Wohngebäude umgebauten Scheune aufgedrückt haben, um sich Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen. Nachdem der Angeklagte und O. gemeinsam eine Flasche Wein geleert haben sollen, sollen sie diverse Gegenstände im Wert von 2.500, - € entwendet haben. Im Anschluss sollen sie noch weiteres Stehlgut im Wert von 13.500, - € für den Abtransport bereitgestellt haben.
Montag, 18.05.2026, 09:15 Uhr, Strafrichter, Saal 651
gefährliche Körperverletzung
87 Ds 671 Js 6092/25
Der Angeklagte soll im Dezember 2024 in einem Bus in eine zunächst verbale und dann auch körperliche Auseinandersetzung mit dem Geschädigten geraten sein. Nachdem der Geschädigte den Bus an einer Haltestelle verlassen und sich in das Wartehäuschen gesetzt haben soll, soll der Angeklagte dem Geschädigten gefolgt sein und ihm ohne rechtfertigenden Grund mit einer Glasflasche gegen den Kopf geschlagen haben.
Dienstag, 19.05.2026, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 651
Verbrechen gegen das BtMG
85 Ls 520 Js 47145/22
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in nicht rechtsverjährter Zeit bis zum 05.08.2022 einen gesondert Verfolgten damit beauftragt zu haben, ca. 75 Kilogramm Marihuana mit einem Transporter in die Schweiz zu bringen und dort an unbekannte Personen zu veräußern. Ferner soll der Angeklagte in einer von ihm angemieteten Immobilie und in seiner Wohnung eine Gesamtmenge von 8,5 Kilogramm Cannabisprodukten zum Zwecke des gewinnbringenden Verkaufs verwahrt haben.
Mittwoch, 20.05.2026, 13:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
Körperverletzung
98 Cs 150 Js 23055/25
Der Angeklagte soll die Geschädigte in drei Fällen in den Jahren 2021 und 2025 körperlich misshandelt haben. In einem Fall soll der Angeklagte die Geschädigte gegen eine Wand geschubst haben. In einem anderen Fall soll der Angeklagte auf die Geschädigte eingeschlagen und sie zu Boden geworfen haben. Im letzten Fall soll der Angeklagte der Geschädigten an den Haaren gezogen, sie mit der Faust geschlagen, ihr in den Hals gekniffen und sie im Gesicht gekratzt haben.
Donnerstag, 21.05.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 150
Körperverletzung
83 Ds 190 Js 59514/24
Der Angeklagte soll zwischen Mai und Juni 2023 in einer Beziehung mit der erheblich jüngeren Geschädigten gewesen sein, die ein Praktikum im Unternehmen des Angeklagten absolviert haben soll. Der Angeklagte soll der Geschädigten häufig vorgeworfen haben, dass sie ihm fremdgegangen sei. Im Mai 2023 soll der Angeklagte der Geschädigten mit einem vorgehaltenen Messer gedroht haben, sie in der Küche festzubinden bis sie die Wahrheit sagen würde. Die Geschädigte soll dann aus Angst wahrheitswidrig ausgesagt haben, dass sie ihn betrogen hätte. Kurze Zeit später soll der Angeklagte in das Parkhotel gezogen sein. Die Geschädigte soll ihn dort besucht haben. Der Angeklagte soll dann ihr Handy kontrolliert haben. Er soll darauf ein Foto der Geschädigten mit ihrem Tanzpartner entdeckt haben und der Geschädigten daraufhin mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihr Haarbüschel ausgerissen haben. In den folgenden Wochen soll er die Geschädigte noch zweimal gewürgt und ihr mehrfach gedroht haben.
Donnerstag, 21.05.2026, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal 151
Verstoß gegen das Waffengesetz
83 Ds 190 Js 59514/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt im September 2023 während einer Taxifahrt eine Schreckschusspistole, in der sich zwölf Knallpatronen befunden haben sollen, hervorgeholt, den Verschluss nach hinten gezogen und die Pistole in seinen Hosenbund gesteckt zu haben. Dem Angeklagten soll dabei bewusst gewesen sein, dass er die für das Führen einer solchen Waffe erforderliche Erlaubnis nicht hatte.
Freitag, 22.05.2026, 09:00 Uhr, Erweitertes Schöffengericht, Saal 151
Verbrechen gegen das BtMG
77a Ls 520 Js 39128/22
Fortsetzungstermine:
29.05.2026, 9:00 Uhr, Saal 151
18.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 151
26.06.2026, 9:00 Uhr, Saal 151
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, gemeinschaftlich handelnd im November 2021 Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben. Der Angeklagte soll an einer Autobahnraststätte von dem gesondert verfolgten B. 15 Kilogramm Cannabiskraut zu einem Preis von 64.500, - € entgegengenommen haben.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de