Sie sind hier:

Pressemitteilung 46/2025

Ausgewählte Gerichtstermine beim Amtsgericht Bremen in der Zeit vom 15.12.2025 bis 22.12.2025

Dienstag, 16.12.2025, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 651
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
85 Cs 655 Js 32850/25

Der Angeklagte soll im März 2025 aus Unachtsamkeit auf dem Osterdeich ein Verkehrszeichen auf einer Verkehrsinsel umgefahren haben. Es soll ein Schaden in Höhe von 2.500, - € entstanden sein. Anschließend soll der Angeklagte den Unfallort verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Dienstag, 16.12.2025, 12:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
Betrug
94 Ds 817 Js 41814/25

Die Angeklagte soll sich im Jahr 2023 drei Mal mit den beiden Geschädigten in der Neustadt getroffen und angegeben haben, sie könne den Verkauf eines Restaurants organisieren. Sie soll ferner gegenüber den Geschädigten die Anzahlung von 10.000, - € für das Mobiliar des Restaurants gefordert und erhalten haben, obwohl sie nie beabsichtigt haben soll, das Restaurant wirklich an die Geschädigten zu verkaufen.

Mittwoch, 17.12.2025, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 150
Diebstahl im besonders schweren Fall
84 Ds 803 Js 19558/25

Der Angeklagte soll im März 2025 ein Juweliergeschäft in der Innenstadt betreten und unvermittelt die Scheibe einer Vitrine eingeschlagen haben. Er soll dann vier Goldketten im Gesamtwert von 11.200, - € entnommen haben und mit der Beute geflüchtet sein. Der Angeklagte soll in der Absicht gehandelt haben, sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

Mittwoch, 17.12.2025, 10:30 Uhr, Strafrichter, Saal 351
Computerbetrug
87 Cs 270 Js 6643/24

Die Angeklagte soll im April 2024 in zwei Fällen mit der Karte Geld vom Sparkassenkonto der Geschädigten, ihrer Mutter, abgehoben haben. Sie soll auf diese Weise 590,- € zu Unrecht erlangt haben.

Donnerstag, 18.12.2025, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal 151
gefährliche Körperverletzung
95 Ds 671 Js 52409/21

Der Angeklagte soll dem Geschädigten im Mai 2021 im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gleichzeitig mit dem sicherheitsschuhbeschuhten Fuß gegen das Schienbein getreten haben. Der Geschädigte soll dadurch zu Boden gegangen sein, woraufhin der Angeklagte mindestens drei Mal gegen den Kopf des Geschädigten getreten haben soll.
Eine Woche später soll der Angeklagte einem anderen Geschädigten in einer Kneipe eine volle Bierflasche (0,5l) so kräftig ins Gesicht geschlagen haben, dass diese zerbrochen sein soll.

Donnerstag, 18.12.2025, 10:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 450
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz; Körperverletzung
74 Ds 968 Js 375/25

Als der Pekinese der Geschädigten im September 2024 in den Neustadtswallanlagen auf den Angeklagten zugelaufen sein soll, soll dieser den Hund grundlos fest und stark getreten haben. Als der Angeklagte angesetzt haben soll, den Hund erneut zu treten, soll sich die Geschädigte schützend vor den Hund gestellt haben. Daraufhin soll der Angeklagte der Geschädigten zwei Mal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Freitag, 19.12.2025, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal 151
gefährliche Körperverletzung
95 Ds 673 Js 63728/23

Die beiden Angeklagten sollen gemeinsam den Imbiss des Geschädigten aufgesucht haben, um eine Angelegenheit hinsichtlich eines Gebrauchtwagenverkaufs zu klären. Im Verlauf einer zunächst verbalen Auseinandersetzung soll der eine Angeklagte dem Geschädigten als erstes unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen im Anschluss in den Schwitzkasten genommen haben. Daraufhin soll der andere Angeklagte den Geschädigten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Den Versuch des ersten Angeklagten, den Geschädigten mit einem Zuckerstreuer aus Glas ins Gesicht zu schlagen, soll der Geschädigte abgewehrt haben.

Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung

1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.

Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de