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Zwangsversteigerung

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Hinweisschreiben
Zwangsversteigerungstermine

Allgemeine Informationen

Achtung Corona Virus

Zwangsversteigerungstermine können nur durchgeführt werden, wenn die Einhaltung der Abstandsregeln im Saal sichergestellt ist. Kurzfristige Saalverlegungen oder Terminsaufhebungen sind möglich, wenn die Anzahl der zu erwartenden Bietinteressenten eine Einhaltung der vorgeschriebenen Coronaschutzvorschriften nicht zulässt.
Dies entscheidet in jedem Einzelfall der terminleitende Rechtspfleger bzw. die terminleitende Rechtspflegerin anhand der im Vorfeld eingezahlten Bietsicherheiten in Verbindung mit den Zugriffszahlen auf das Gutachten bis einen Tag vor dem Versteigerungstermin.
Das Ergebnis dieser Abwägung wird für die Interessenten über das gerichtliche Veröffentlichungsportal www.zvg-portal.de einsehbar sein.
Es wird daher empfohlen, vor Anreise den dort veröffentlichten Stand zu prüfen.
Unabhängig davon ist es in Ausnahmefällen trotzdem möglich, dass auch noch im Termin situationsbedingt festgestellt werden muss, dass dieser aufgrund der nicht zu gewährleistenden Abstandsregeln im Saal undurchführbar ist.

Akteneinsichten und Einsichtnahmen in Gutachten sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Allgemeine Informationen
Die Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen ist zuständig für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien. Darunter versteht das Gesetz Grundstücke mit den aufstehenden Gebäuden, Eigentumswohnungen, Teileigentume und Erbbaurechte. Dies können auch Versteigerungen zum Zwecke der Auseinandersetzung bestehender Eigentümergemeinschaften sein, wenn diese sich nicht gütlich einigen (Verfahren nach § 180 ZVG).

Ferner besteht Zuständigkeit für die Zwangsversteigerung von Schiffen, sofern diese in einem Schiffsregister eingetragen sind und sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahme in Bremen befinden.

Die Zwangsversteigerungsabteilung befindet sich im Amtsgerichtsgebäude Ostertorstraße 25-31, Bremen, im 4. Obergeschoss, in der Bremer Innenstadt.

Der Servicebereich befindet sich im 4. Obergeschoss in Zimmer 417 und 417a und hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

  • Montag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
  • Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr,
  • Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung.

Hinweisschreiben

Weiterführende Informationen können den folgenden Hinweisschreiben entnommen werden:]

Hinweis zum Erwerb von Grundbesitz in der Zwangsversteigerung (pdf, 322.6 KB);
Hinweise zur Sicherheitsleistung in der Zwangsversteigerung (pdf, 440.8 KB);
Rückzahlung Bietsicherheit Kontoverbindung (pdf, 86.6 KB);
Rechtsbelehrungen für Eigentümer nach § 30a ZVG (pdf, 70.7 KB);
Rechtsbelehrungen für Antragsgegner nach § 180 ZVG (pdf, 116.5 KB)

Zwangsversteigerungstermine

Die Versteigerungstermine finden statt im Raum 251 im Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25/31, 28195 Bremen. Aufgrund von Sicherheitskontrollen kann es zu Verzögerungen beim Betreten des Gerichtsgebäudes kommen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anreise.

Die Liste der aktuellen Zwangsversteigerungstermine entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Bekanntmachung aller Amtsgerichte unter

zvg-portal.de

Dort klicken Sie in der Menüleiste links bitte auf "Termine suchen" und dann auf das Bundesland Bremen und sodann auf das Amtsgericht Ihrer Wahl.

Die Liste wird regelmäßig, auch bei kurzfristigen Terminsaufhebungen, aktualisiert. Das Kurzexposé (sofern vorhanden) steht zum kostenlosen Download bereit.

Sollten Sie Interesse an dem kompletten Verkehrswertgutachten haben, wenden Sie sich bitte per Mail an: zvgabteilung@amtsgericht.bremen.de

Ferner wird die öffentliche Bekanntmachung der Versteigerungstermine (wie bisher) an der Gerichtstafel ausgehängt. Diese befindet sich im Amtsgerichtsgebäude Ostertorstraße 25-31, Bremen, im 4. Obergeschoss.