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Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen

Das Amtsgericht Bremen ist von Ausnahmen abgesehen örtlich zuständig für die Stadt Bremen für folgende Stadtteile:

  • Findorff
  • Gröpelingen
  • Häfen
  • Hemelingen
  • Horn-Lehe
  • Huchting
  • Mitte
  • Neustadt
  • Oberneuland
  • Obervieland
  • Osterholz
  • Östliche Vorstadt
  • Schwachhausen
  • Seehausen
  • Strom
  • Vahr
  • Walle
  • Woltmershausen

Örtliche Zuständigkeit für Bremen Nord

Für den Bereich Bremen-Nord ist das Amtsgericht Bremen-Blumenthal zuständig. Im wesentlichen kann davon ausgegangen werden, dass das Amtsgericht Bremen zuständig ist für alle Straßen mit den Postleitzahlen 281**, 282** und 283**. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal ist zuständig für die Straßen mit den Postleitzahlen 287**. Das betrifft folgende Stadtteile:

  • Blumenthal
  • Burglesum
  • Vegesack

Sonderregelungen gelten für folgende Straßen :

  • Auf den Delben
  • Hüttenstraße
  • Mittelsüren
  • Waller Straße
  • Wasserhorst
  • Wummensiede und Lesewitsch

Genauere Angaben können Sie diesem Hinweisschreiben entnehmen:

Hinweisschreiben Sonderregelung Straßen (pdf, 338.9 KB).

Besondere Ausnahmen

Das Amtsgericht Bremen ist ferner zuständig für alle Angelegenheiten des Handelsregisters und der Insolvenz für die gesamte Stadt Bremen.

Das Mahnverfahren wird für das gesamte Bundesland Bremen geführt.