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Ihre Terminanfrage an das Nachlassgericht

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Für die Beantragung der Testamentseröffnung ist ein schriftlicher Antrag (kein Termin) erforderlich.
Für die amtliche Verwahrung eines Testaments ist ein schriftlicher Antrag (kein Termin) erforderlich.

Die Formulare hierfür finden Sie hier:
Formulare Nachlassgericht - Amtsgericht Bremen