Achtung: Corona Virus
Verhandlungsbetrieb am Amtsgericht Bremen unter Einhaltung strenger Maßnahmen zum Infektionsschutz
Der zuletzt deutlich eingeschränkte Verhandlungsbetrieb des Amtsgerichts Bremen wird ab dem 20.04.2020 wieder verstärkt, wenn auch noch nicht wieder gänzlich regulär, aufgenommen.
Unter Beachtung der geltenden Einschränkungen und Anforderungen zur Verringerung des Infektionsrisikos und der Ausbreitung des Corona-Virus hat der Präsident des Amtsgerichts Bremen eine Anordnung für die Bediensteten und die Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Bremen erlassen. Diese Anordnung gilt ab sofort und bis auf Weiteres.
Die wesentlichen Punkte dieser Anordnung lauten:
Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts ist für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Anträge können nur nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung zu Protokoll gegeben werden (Tel. 0421 361 59212). Es wird gebeten - soweit möglich - Anträge schriftlich einzureichen oder Nachfragen auf telefonischem Wege vorzunehmen.
Für allgemeine Anliegen (z.B. Wahrnehmung von Akteneinsichten, Erteilung von Handelsregisterauszügen) ist vorab eine Anmeldung an der Information im Eingangsbereich notwendig. Der sonstige allgemeine Publikumsverkehr bleibt demgegenüber - wie zuletzt - stark eingeschränkt.
Zur Wahrnehmung der offenen Termine und Sprechzeiten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen Gerichtsvollzieherin / dem jeweiligen Gerichtsvollzieher gebeten. Bei nichterfolgter Terminabsprache kann der Einlass in das Gerichtsgebäude ggf. nicht gewährleistet werden.
Das Tragen von sog. „Alltagsmasken“ oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckungen im allgemein zugänglichen Bereich des Gerichtsgebäudes ist verpflichtend. Besucher*innen werden gebeten, eigene Mund-Nase-Bedeckungen zu verwenden.
Für das Dienstgebäude in der Ostertorstraße wurde ein zweiter Eingang an der Ecke Dechanatstraße / Ostertorstraße geschaffen, der von Personen, die das Haus ohne Durchsuchung betreten dürfen (Rechtsanwält*innen, Schöff*innen, Betreuer*innen, Behördenmitarbeiter*innen) nach Ausweisvorlage bei Bedarf genutzt werden soll, um größere Personengruppen am Haupteingang zu vermeiden. Bei verschlossenem Eingang Ecke Dechanatstraße/Ostertorstraße ist der Haupteingang auch für diese Personen zu nutzen.
Besucherinnen und Besuchern, die Krankheitssymptome zeigen, darf durch die Justizwachtmeister der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt werden.
Bitte verzichten Sie auf Rücksprache mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin im Gebäude, sofern das möglich ist. Wenn dies nicht möglich ist, so tun Sie dies bitte in den Wartebereichen und nicht auf den Fluren.
Aus Rücksichtnahme auf unsere Justizwachtmeister*innen in den Schleusenbereichen bringen Sie bitte nur zwingend erforderliche Unterlagen o. Materialien mit zum Termin. Bitte verlassen Sie den Schleusenbereich zügig!
- Strafsachen 8:30 Uhr
- Haftsachen 9:00 Uhr
- Zivilsachen 8:45 Uhr und 9:15 Uhr
- Familiensachen 9:30 Uhr
Zur Wahrung des erforderlichen Mindestabstands wird in den Sitzungssälen – je nach Größe variierend – nur eine bestimmte Personenanzahl zugelassen. Notfalls muss auf größere Räumlichkeiten ausgewichen werden. Die Entscheidung trifft der / die jeweils zuständige Richter/in im Einzelfall.
Über das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen während der Gerichtsverhandlungen entscheidet der / die zuständige Richter/in.
In Strafsachen sollen sofern möglich die Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft und die Verteidiger*innen die Sitzungssäle bereits vor dem Aufruf zur Sache betreten und ihre Plätze einnehmen.
In Insolvenzsachen können Sitzungen / Gläubigerversammlungen derzeit nur durchgeführt werden, wenn hierzu nicht mehr als zehn Personen erwartet werden.
Grundbuchamt
Auch die Antragstelle des Grundbuchamtes ist derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen.
Anträge sind schriftlich zu stellen.
Akteneinsichten sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Das Grundbuchamt benötigt derzeit leider mehr Zeit für die Erfassung und Bearbeitung von Anträgen.
Ihre völlig nachvollziehbaren telefonischen Nachfragen beschleunigen das Verfahren jedoch leider nicht.
Liegt ein besonderes Eilbedürfnis vor, legen Sie dieses bitte schriftlich dar, um ggf. eine bevorzugte Bearbeitung zu erreichen.
Ein Anspruch auf eine Bevorzugung besteht jedoch nicht.
Zwangsversteigerungsabteilung
Zwangsversteigerungstermine können nur durchgeführt werden, wenn die Einhaltung der Abstandsregeln im Saal sichergestellt ist. Kurzfristige Saalverlegungen oder Terminsaufhebungen sind möglich, wenn die Anzahl der zu erwartenden Bietinteressenten eine Einhaltung der vorgeschriebenen Coronaschutzvorschriften nicht zulässt.
Dies entscheidet in jedem Einzelfall der terminleitende Rechtspfleger bzw. die terminleitende Rechtspflegerin anhand der im Vorfeld eingezahlten Bietsicherheiten in Verbindung mit den Zugriffszahlen auf das Gutachten bis einen Tag vor dem Versteigerungstermin. Das Ergebnis dieser Abwägung wird für die Interessenten über das gerichtliche Veröffentlichungsportal www.zvg-portal.de einsehbar sein. Es wird daher empfohlen, vor Anreise den dort veröffentlichten Stand zu prüfen.
Unabhängig davon ist es in Ausnahmefällen trotzdem möglich, dass auch noch im Termin situationsbedingt festgestellt werden muss, dass dieser aufgrund der nicht zu gewährleistenden Abstandsregeln im Saal undurchführbar ist.
Akteneinsichten und Einsichtnahmen in Gutachten sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Amtsgericht Bremen
Ostertorstr. 25-31
28195 Bremen
Tel. +494213610
Einlasskontrollen - Wichtiger Hinweis!
Durch Einlasskontrollen beim Amtsgericht Bremen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein.
Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr weiter
Telefon/Faxverzeichnis weiter
Das Amtsgericht Bremen verfügt nunmehr über eine Sicherheitsschleuse samt Gepäck Röntgengerät und Metalldetektor.
Hinweise zur Terminsvergabe finden Sie hier.
Termine für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Ausschlagungserklärungen können über den unten angegebenen Weg vereinbart werden. Darüber hinaus werden Beurkundungen auch durch Notariate vorgenommen.