In den Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen von Gesellschaften der Convivo Gruppe hat das Amtsgericht Bremen durch Beschlüsse vom 01.04.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe eröffnet.
Zu den Gesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gehören u.a. die Convivo Holding GmbH, die Convivo Parks GmbH, die Convivo Life GmbH und die Ambulanter Hauspflegeverbund Achim - Servicegesellschaft mbH.
Zu Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bzw. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.
Die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Für etwaige Rückfragen stehen die Büros der Insolvenzverwalter zur Verfügung.
Pressekontakte:
Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
WILLMERKÖSTER
Alexander Hüppop
hueppop@willmerkoester.de
Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Dierk Gerl
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
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Montag, 04.08.2025, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal 351
Raub
81a Ls 803 Js 63959/23
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni 2023 nach einer vorangegangenen körperlichen Auseinandersetzung mit mehreren Personen in einer Gaststätte dem Geschädigten auf offener Straße gewaltsam dessen Goldkette entwendet zu haben. Der Angeklagte soll den zuvor zu Boden gegangenen Geschädigten dort fixiert und ihn in den Schwitzkasten genommen haben. Dann soll er ihm eine Goldkette vom Hals gerissen und ihm anschließend mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Im Rahmen des sich anschließenden Polizeieinsatzes soll sich der Angeklagte gegen seine Verhaftung zur Wehr gesetzt und dabei diverse Polizisten unflätig beleidigt haben.
Dienstag, 05.08.2025, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal 550
Körperverletzung; Beleidigung
78 Ds 809 Js 30292/23 u.a
Der Angeklagte soll im Oktober 2023 zunächst der Geschädigten V. ohne rechtfertigenden Anlass auf offener Straße vor der Helenenstraße gegen den linken Oberschenkel getreten haben. Anschließend soll der Angeklagte die Geschädigte O. in ihrem Etablissement in der Helenenstraße aufgesucht haben. Diese soll ihm gegenüber dann nach einiger Zeit erklärt haben, dass die Zeit für die Erbringung der vereinbarten Leistung nunmehr abgelaufen sei. Daraufhin soll der Angeklagte nach der Geschädigten gespuckt und dieser gegen die Rippen geschlagen und gegen die Beine getreten haben. Daraufhin soll die Geschädigte den Notfallknopf gedrückt haben, was das Erscheinen zweier Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zur Folge gehabt haben soll. Diese soll der Angeklagte mit einem gezückten Messer bedroht und zudem angespuckt haben.
Ferner soll sich der Angeklagte im November 2022 telefonisch mit dem Geschädigten Z. vor einer Gaststätte verabredet haben. Dort soll der Angeklagte dem Geschädigten mit der Faust gegen die Stirn geschlagen haben, weshalb der Geschädigte gegen eine Hauswand gestürzt sein soll. Im Anschluss soll der Angeklagte dem Geschädigten noch diverse Male mit der Faust gegen den Hinterkopf geschlagen haben. Hintergrund soll eine vermeintliche Zahlungsverpflichtung des Geschädigten sein, die aus dessen Sicht jedoch nicht bestanden haben soll. Unter Vorhalt eines Messers soll der Angeklagte den Geschädigten aufgefordert haben, ihm endlich sein Geld zu geben, sonst werde er ihn töten.
Dienstag, 05.08.2025, 10:15 Uhr, Strafrichterin, Saal 451
Unterschlagung
83 Cs 211 Js 83572/24
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni 2022 ein Darlehen über 49.000,- € bei der Audi-Bank zur Finanzierung eines Audi A7 Sportback aufgenommen zu haben. Das Fahrzeug soll der Bank sicherungsübereignet worden sein. Die Bank soll den Darlehensvertrag wegen Zahlungsrückständen im Februar 2024 gekündigt und zur Rückgabe des Fahrzeugs aufgefordert haben. Eine Rückgabe des Fahrzeugs soll bis zum 20.01.2025 nicht erfolgt sein.
Mittwoch, 06.08.2025, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 550
Körperverletzung
82 Cs 190 Js 71172/24 u.a
Der Angeklagte soll seine weinend auf dem Balkon der gemeinsamen Wohnung sitzende Ehefrau im Juli 2024 mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Kurze Zeit später soll ein von einer Nachbarin alarmierter Streifenwagen erschienen sein, woraufhin der Angeklagte seine Ehefrau gegen deren Willen in die Wohnung gezogen haben soll.
Im November 2024 soll der Angeklagte seine Ehefrau auf dem Balkon gegen das Geländer gedrückt und ihr mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.
Mittwoch, 06.08.2025, 10:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 551
gefährliche Körperverletzung
86 Ls 155 Js 5885/25
Fortsetzungstermin: Donnerstag, 21.08.2025, 09:15 Uhr, Saal 451
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, der Geschädigten, die kurz zuvor die Beziehung zum Angeklagten beendet haben soll, mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und sie an den Haaren auf den Boden gezogen zu haben. Der Angeklagte soll ferner den Kopf der Geschädigten mehrfach gegen eine Wand geschlagen haben. Er soll sich zudem auf die Geschädigte gesetzt und diese gewürgt haben. Geraume Zeit später soll der Angeklagte der Geschädigten erneut mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, weshalb die Geschädigte zu Boden gegangen sein soll. Dort soll der Angeklagte ihr stampfend mit dem Fuß auf den Kopf getreten haben. Dann soll er die Geschädigte bis zur kurzzeitigen Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Schließlich soll der Geschädigte eine Machete gezückt und Stichbewegungen vor der Geschädigten ausgeführt haben. Zu Verletzungen soll es wegen des Eingreifens von Zeugen nicht gekommen sein.
Freitag, 08.08.2025, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal 150
Verbrechen nach dem BtMG
98 Ls 570 Js 6986/20
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im November 2019 für eine unbekannte Person über 300g Kokain in seiner Wohnung gelagert zu haben, damit diese Person das Kokain gewinnbringend an eine unbestimmte Vielzahl anderer Personen veräußern kann. Als Gegenleistung soll der Angeklagte kleinere Mengen für den Eigenbedarf entnommen haben.
Freitag, 08.08.2025, 09:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 351
Fahren ohne Fahrerlaubnis
81b Ds 800 Js 89377/24
Der Angeklagte soll im August 2024 in drei Fällen ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt haben, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu haben. In einem der Fälle soll der Angeklagte einen Auffahrunfall verursacht haben. Eine Haftpflichtversicherung für das von ihm genutzte Fahrzeug soll nicht bestanden haben.
Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung
1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de