Sie sind hier:

Pressemitteilung Convivo

In den Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen von Gesellschaften der Convivo Gruppe hat das Amtsgericht Bremen durch Beschlüsse vom 01.04.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von 58 Gesellschaften der Gruppe eröffnet.

Zu den Gesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gehören u.a. die Convivo Holding GmbH, die Convivo Parks GmbH, die Convivo Life GmbH und die Ambulanter Hauspflegeverbund Achim - Servicegesellschaft mbH.

Zu Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bzw. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt.

Die nach der Insolvenzordnung vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Für etwaige Rückfragen stehen die Büros der Insolvenzverwalter zur Verfügung.

Pressekontakte:

Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
WILLMERKÖSTER
Alexander Hüppop
hueppop@willmerkoester.de

Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen
Schellenberg & Kirchberg PR
Cord Schellenberg
presse@schellenberg-kirchberg-pr.de

Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Dierk Gerl
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Ein Grundbuchauszug wird für die Steuererklärung in der Regel nicht benötigt.
Grundstückseigentümer*innen können die notwendigen Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksgröße eigenständig im Internet über den Flurstücks-Viewer des Landesamtsamts für Geoinformation Bremen ermitteln.
Sollte ein Grundbuchauszug dennoch beantragt werden, wird dieser mit 10,00 € in Rechnung gestellt.
Für darüber hinausgehende Fragen zum Thema besuchen Sie bitte die Internetseite zur Grundsteuerreform des Senators für Finanzen:
Grundsteuerreform - Der Senator für Finanzen (bremen.de)

Dort werden ausführliche Informationen bereitgestellt.

Wichtig: Die Wohnflächenberechnung erfolgt nicht durch das Grundbuchamt, da sich diese Information nicht aus dem Grundbuch ergibt

Pressemitteilung 14/2024

Ausgewählte Gerichtstermine beim Amtsgericht Bremen in der Zeit vom 22.04.2024 bis 26.04.2024

Montag, 22.04.2024, 09:30 Uhr, Strafrichterin, Saal 551
Betrug
84 Ds 805 Js 43640/22

Der Angeklagte soll im April 2022 den ihm zuvor unbekannten Geschädigten an dessen Wohnadresse aufgesucht und ihn nach Verwicklung in ein Gespräch dazu gebracht haben, ihm einen Scheck über 5.000,- € auszufüllen. Wahrheitswidrig soll der Angeklagte behauptet haben, er wolle sich das Geld lediglich leihen.

Montag, 22.04.2024, 14:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 651
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Cannabis
87 Ls 310 Js 19593/24

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich mindestens seit dem 09.01.2024 auf einer von drei gesondert Verfolgten betriebenen Cannabisplantage aufgehalten und dort auf Anweisung den Anbau der Cannabispflanzen koordiniert zu haben. In dem als Plantage dienenden Lagerraum sollen sich 119 Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe von 1,20 m – 1,40 m befunden haben.

Dienstag, 23.04.2024, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
versuchter Betrug; Körperverletzung
94 Ds 211 Js 57842/21 u.a.

Der Angeklagte soll im April 2021 nach einem von einem anderen Fahrzeugführer verursachten Unfall sein Fahrzeug zu einem Sachverständigen gebracht und dort bestehende Vorschäden bewusst verschwiegen haben. Daher soll der Sachverständige einen 3.000,- € zu hohen Schaden beziffert haben. Die Versicherung der Gegenseite soll das Gutachten angezweifelt haben, weshalb kein Schaden entstanden sein soll.
Ferner soll der Angeklagte eine Geschädigte im November 2021 in sein Auto gezogen und das Auto sodann verriegelt haben. Er soll der Geschädigten dann Faustschlage gegen den Kopf verpasst haben. Erst als zwei Zeuginnen neben dem Auto stehen geblieben sein sollen, soll der Angeklagte von der Geschädigten abgelassen haben. Die Geschädigte soll u.a. eine Gehirnerschütterung erlitten haben.

Dienstag, 23.04.2024, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal 350
räuberische Erpressung; Körperverletzung
96 Ls 560 Js 65371/23

Der Angeklagte soll im August 2023 in einer Spielhalle 20,- € verspielt und anschließend 50,- € von der Mitarbeiterin am Tresen zurückverlangt haben. Er soll geäußert haben, alle umbringen zu wollen, er würde auch kein Messer benötigen, sondern das Herz mit der Hand entnehmen. Sodann soll sich der Angeklagte mit einem großen Standaschenbecher in die Mitte der Spielhalle gesetzt und angekündigt haben, die Spielhalle in Brand zu setzen. Aus Angst soll die Mitarbeiterin dem Angeklagten 50,- € ausgehändigt haben mit denen der Angeklagte die Spielhalle verlassen haben soll.
Ebenfalls im August 2023 soll der Angeklagte in einer anderen Spielhalle erneut von einer Mitarbeiterin 20,- € gefordert haben, nachdem er diese Summe zuvor verspielt haben soll. Der Angeklagte soll die Mitarbeiterin geschubst und in den Schwitzkasten genommen haben. Einen hinzugekommenen Zeugen soll der Angeklagte mit einem Gegenstand beworfen, allerdings verfehlt haben. Schließlich soll der Angeklagte die Kassenschublade herausgerissen und anschließend, da sich in der Kasse kein Bargeld befunden haben soll, ohne Beute die Spielhalle verlassen haben.

Mittwoch, 24.04.2024, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 550
gefährliche Körperverletzung
82 Ds 670 Js 46098/23

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den Geschädigten im Mai 2023 aus einer Gaststätte in Sebaldsbrück herausgedrängt und ihn und einen weiteren Geschädigten gemeinsam mit einer weiteren männlichen Person körperlich misshandelt zu haben, indem der Angeklagte und die weitere Person mit Fäusten, Tritten und Gürteln auf die Geschädigten eingewirkt haben sollen. Der Geschädigte soll multiple Schürfwunden und Prellungen an Thorax, Kopf und Knie sowie eine Platzwunde an der Stirn erlitten haben.

Freitag, 26.04.2024, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 351
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Trunkenheit im Verkehr
81b Ls 570 Js 10492/21

Der Angeklagte soll im März 2020 ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein und mit einer BAK von 1,45 Promille öffentliche Straßen befahren haben. Der Angeklagte soll sodann aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und über einen Gehweg gefahren sein, um schließlich von einer Hauswand zum Stehen gebracht zu werden. Dann soll der Angeklagte vom Tatort geflüchtet sein.

Freitag, 26.04.2024, 11:30 Uhr, Schöffengericht, Saal 551
Wohnungseinbruchsdiebstahl
78 Ls 560 Js 15191/21

Der Angeklagte soll im Januar 2021 die Haustür eines Reihenhauses aufgehebelt und das Haus im Anschluss nach stehlenswerten Gütern durchsucht haben. Der Angeklagte soll dann ein IPad, ein Notebook, den Personalausweis des Geschädigten und dessen Fahrzeugschlüssel an sich genommen haben. Das Fahrzeug soll der Angeklagte im Anschluss ebenfalls durchsucht haben.

Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung

1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.

Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de