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Online-Klageverfahren

Seit dem 17.04.2026 steht den Bremer Bürgern eine weitere Möglichkeit, ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen, zur Verfügung. Das Amtsgericht Bremen nimmt als eines von insgesamt 18 Gerichten im gesamten Bundesgebiet an der Pilotphase des Online-Klageverfahrens teil.

Das Amtsgericht Bremen ist dabei für sämtliche Verfahren in unserem Bundesland zuständig, also auch für solche, die dem Grunde nach in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal oder des Amtsgerichts Bremerhaven fallen würden.

Das Online-Verfahren bietet dem Bürger die Möglichkeit, eine Klage strukturiert über ein entsprechendes Tool zu erstellen. Dann kann das Verfahren weitgehend online geführt werden.

Ein Vorteil des Verfahrens ist darüber hinaus eine ermäßigte Gerichtsgebühr. Voraussetzung für die Nutzung ist lediglich die Einrichtung eines sog. MJP (Mein Justizpostfach).

Die Anwendung des Online-Verfahrens ist während der Pilotphase auf Zahlungsklagen von natürlichen Personen beschränkt.

Auch die Senatorin für Justiz und Verfassung begrüßt die Teilnahme des Amtsgerichts Bremen in der Pilotphase: „Die eigenen Rechte online durchsetzen zu können, ist aus gutem Grund ein Wünsch von Bürgerinnen und Bürgern – besonders im Zivilrecht und bei eher geringem Streitwert. Ich freue mich, dass das Amtsgericht Bremen als eines von 18 Amtsgerichten in Deutschland bei der Erprobung dabei ist und wertvolle Erfahrungen sammeln und für die Digitalisierung der Justiz beisteuern kann. Digitalisierung ist eine echte Chance, denn Online-Verfahren sparen Zeit und Geld. Damit erleichtern wir den Zugang zum Recht und stärken so das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Gerichte profitieren ebenfalls: Schlankere Verfahren helfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bearbeitung von Massenverfahren, wie zum Beispiel im Fluggastrecht."

Pressemitteilung 17/2026

Ausgewählte Gerichtstermine beim Amtsgericht Bremen in der Zeit vom 11.05.2026 bis 15.05.2026

Montag, 11.05.2026, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 251
Körperverletzung; räuberischer Diebstahl
74 Ls 190 Js 61549/25

Der Angeklagte soll der Geschädigten im Februar 2025 in ihrer Wohnung mehrfach mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen und sie gewürgt haben. Auf die Bitte der Geschädigten, er möge aufhören, da sie kurz zuvor eine Herz-OP gehabt habe, soll der Angeklagte lediglich geäußert haben, dass er der Geschädigten am liebsten ein Messer ins Herz rammen wolle. Im Mai 2025 soll es in der Wohnung der Geschädigten erneut zu einem Streit gekommen sein, da sich die Geschädigte habe trennen wollen. Der Angeklagte soll daraufhin die beiden Fahrzeugschlüssel für den von der Geschädigten genutzten PKW an sich genommen haben. Auf die Aufforderung zur Herausgabe der Schlüssel soll der Angeklagte der Geschädigten mit der Faust auf das Ohr und gegen den Kopf geschlagen haben.

Dienstag, 12.05.2026, 09:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 451
Körperverletzung
83 Cs 631 Js 11047/25

Der Angeklagte soll die Geschädigte im August 2023 auf einem McDonalds-Parkplatz zunächst beleidigt haben. Dann soll er die Geschädigte gepackt und ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend soll der Angeklagte die Geschädigte an ihren Haaren zu Boden gezogen haben. Abschließend soll die am Boden liegende Geschädigte das Knie des Angeklagten ins Gesicht gestoßen bekommen haben.

Dienstag, 12.05.2026, 09:15 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
Hehlerei
94 Ds 809 Js 13396/24

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im September 2023 eine Vielzahl von Hi-Fi-Geräten (mindestens jedoch 296 Stück), die dem Geschädigten zuvor von einem unbekannt gebliebenen Dritten gestohlen worden sein sollen, an den gesondert verfolgten A. verkauft und übergeben zu haben. Der Angeklagte soll dadurch 26.000, - € erlangt haben.

Dienstag, 12.05.2026, 11:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 451
gefährliche Körperverletzung
83 Ds 150 Js 21302/25

Der Angeklagte soll sich im Dezember 2024 mit weiteren Personen zur Wohnanschrift des Zeugen B. begeben haben. Es soll dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, weshalb die Geschädigte die Wohnung des B. verlassen haben soll. Dabei soll sie unmittelbar vor der Haustür gestürzt sein. Der Angeklagte soll ihr gefolgt sein. Er soll dann die rechte Hand der Geschädigten in der Haustür eingeklemmt und ihr mehrfach mit der Faust auf den Kopf geschlagen haben. Ferner soll der Angeklagte gegen das Knie der Geschädigten getreten und sie massiv beleidigt haben.

Dienstag, 12.05.2026, 12:15 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
Körperverletzung
94 Ds 682 Js 80586/25

Der Angeklagte soll im September 2025 im Wohnzimmer seiner Eltern seinen Vater ohne rechtfertigenden Grund angegriffen haben, indem er ihm zwei Mal gezielt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll.

Mittwoch, 13.05.2026, 09:45 Uhr, Strafrichterin, Saal 550
Erpressung
82 Cs 230 Js 91519/23

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich im September 2023 auf einer Plattform im Internet als weibliche Person ausgegeben und mit dem Geschädigten Nacktbilder ausgetauscht zu haben. Nachdem der Geschädigte ein Bild seines Genitals übersandt haben soll, soll der Angeklagte diesen aufgefordert haben, ihm 150,- € per Paysafecard zu übersenden. Anderenfalls, so soll der Angeklagte – der sich fälschlicherweise als noch minderjährig ausgegeben haben soll – gedroht haben, werde er zur Polizei gehen. Daraufhin soll der Geschädigte der Zahlungsaufforderung nachgekommen sein.

Mittwoch, 13.05.2026, 12:00 Uhr, Strafrichterin, Saal 151
Steuerhinterziehung
98 Ds 751 Js 86448/25

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, es in der Zeit von März 2019 bis September 2023 unterlassen zu haben, der Familienkasse Niedersachsen-Bremen unverzüglich mitzuteilen, dass seine drei Kinder seinen Haushalt verlassen haben sollen. Die Kinder sollen amtlich abgemeldet worden sein und sollen keinen Wohnsitz mehr in der Bundesrepublik Deutschland gehabt haben. Der Angeklagte soll so trotz entsprechender Kenntnis seiner Mitteilungspflicht 45.000,- € Kindergeld zu Unrecht ausgezahlt bekommen haben.

Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur Beachtung

1. Die Medien / Redaktionen werden gebeten, jeweils nur die absolut erforderliche Anzahl an Journalist:innen zu entsenden.
2. Etwaige Foto-/Filmaufnahmen im Sitzungssaal – hierbei gelten die üblichen Vorgaben zur Unkenntlichmachung der Person der / des Angeklagten und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Verfahrensbeteiligten - dürfen nur vom Zuschauerbereich aus gefertigt werden, da im vorderen Bereich des Sitzungssaales anderenfalls die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können.

Verantwortlich
Richter am Amtsgericht Stefan König
Pressesprecher des Amtsgerichts Bremen
Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 59870
eMail: pressestelle@amtsgericht.bremen.de
www.amtsgericht.bremen.de