Das Grundbuchamt Bremen ist für die Führung der z. Zt. etwa 168.000 Grundbücher über die Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentume sowie Erbbaurechte zuständig, die innerhalb der Stadtgemeinde Bremen (ohne Bremen-Nord) liegen.
Montag-Freitag von 09:00 - 12:30 Uhr
Hans-Böckler-Straße 50 - Eingang Altonaer Straße -
28217 Bremen
Die Auskunft ist unter der Telefon-Nr. 0421/361-4030 montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr erreichbar.
Wichtiger Hinweis
Die Rechtsantragstelle ist derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen.
Anträge sind schriftlich zu stellen. Akteneinsichten sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Den Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges können Sie im Original mit Unterschrift an das Grundbuchamt übersenden oder als Anhang (ebenfalls mit Unterschrift) an eine e-Mail an grundbuchamt@amtsgericht.bremen.de übermitteln.
Bitte geben Sie für Rückfragen eine Telefonnummer an.
Während der Sprechzeiten können in der Rechtsantragstelle des Grundbuchamts in Zimmer 010 Anträge zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Grundbuchamts gestellt werden:
- Namensberichtigungen
- Antrag auf Eintragung der Erbfolge
- Löschung von Rechten in Abteilung II
- Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
- Antrag auf Eintragung einer Arresthypothek
- Antrag auf Eintragung auf Grund einer Einstweiligen Verfügung
Für alle weiteren Anträge ist nach der Grundbuchordnung die öffentliche oder öffentlich beglaubigte Form erforderlich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fällen an einen Notar.
Einsicht in das Grundbuch oder die Grundakten kann jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Weitere Hinweise dazu finden Sie in dem Dokument "Fragen und Antworten" unten.
Die Grundbuch- und Grundakteneinsicht ist während der Sprechzeiten in Zimmer 001 zentral für alle Bezirke des Grundbuchamtes Bremen möglich.
Die Grundakteneinsicht bedarf der vorherigen Ankündigung. Wenn der Antrag (schriftlich per Post oder Fax) auf Grundakteneinsicht bis 16:00 Uhr beim Grundbuchamt eingeht, stehen die betreffenden Akten ab 10:00 Uhr des Folgetages zur Verfügung.
Die elektronische Grundbucheinsicht ist ohne vorherige Ankündigung möglich.
Zur weiteren Information möchten wir nachfolgend die Antworten (soweit in der hier gebotenen Kürze möglich) auf häufig gestellte Fragen geben:
Häufig gestellte Fragen und Antworten in Grundbuchsachen (pdf, 27.9 KB)