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Registergericht

Das elektronische Register in Bremen

Das Registergericht Bremen ist für die Führung sämtlicher Register mit Sitz in Bremen und Bremerhaven zuständig.

Das Registergericht, inkl. dem Schiffsregister befindet sich seit dem 18.07.2022 in der

Hans-Böckler-Str. 50 (Eingang: Altonaer Str. 3)
28217 Bremen.

Eingänge zum Schiffsregister sind ab diesem Zeitpunkt dort in der 3. Etage einzureichen.

Eine Einsichtnahme in die Register kann vor Ort in der Registerabteilung erfolgen oder online über das gemeinsame Registerportal der Länder unter der Internetadresse www.handelsregister.de. Auf der Seite des Registerportals können Dokumente und unbeglaubigte Registerauszüge kostenfrei abgerufen werden.

  • Aktueller Ausdruck
    Dieser Ausdruck enthält den aktuellen Stand der Eintragungen zum Zeitpunkt der Erteilung.
  • Chronologischer Ausdruck
    Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und die bereits gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung auf das elektronische Register.
  • Historischer Ausdruck
    Dieser Ausdruck enthält alle vor der Umschreibung auf das elektronische Register erfolgten Eintragungen.

Für die Erteilung von Registerauszügen (beglaubigt, unbeglaubigt) durch die Registerabteilung werden Kosten erhoben.

Die Registerauszüge sind als amtliche Ausdrucke (beglaubigte Auszüge) für 20,00 € und als einfache Ausdrucke (unbeglaubigte Auszüge) für 10,00 € zu erhalten.

In Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen wird für die umgestellten Register, soweit nichts anderes beantragt ist, automatisch ein aktueller Ausdruck (d.h. beglaubigt) erteilt.

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag genau an, welche Art Registerauszug Sie benötigen!

Sprechzeiten/Kontakt

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Auskunftstelefon: 0421 361 57625

registergericht@amtsgericht.bremen.de

Während der Sprechzeiten können Sie vor Ort die erforderlichen Einsichten am Auskunftsterminal vornehmen. Akteneinsicht ist nach vorherigem Antrag möglich. Bitte beachten Sie, dass die Einsicht in Papierakten in Handels- und Partnerschaftsregistersachen vorab schriftlich zu beantragen ist, da die Akten aus dem Archiv angefordert werden müssen. Nach Bereitstellung der Papierakte werden Sie informiert.

Einsicht in den Hauptband der Registerakte ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nach Einreichung eines unterschriebenen Antrages möglich.

Antrag auf Akteneinsicht (pdf, 8.3 KB)

Weitere Hinweise:

Hinweise zu Neuanmeldungen einer GmbH (pdf, 26.7 KB)