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Wichtige Hinweise

Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem der Verstorbene zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte.

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts sind kraft Gesetzes nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen.

Soweit Sie Rat und Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten wünschen, konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Personen/Vereine, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt worden ist.

Anträge und Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.

Auf den nachfolgenden Unterseiten sind viele nützliche Informationen für Sie zusammengestellt:

Kontaktaufnahme

Testamente und Verträge

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente/Erbverträge)

Beantragung eines Erbscheines

Ausschlagung einer Erbschaft

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Erben und Vererben - Informationen der Justiz und für Verbraucherschutz

Formulare

Häufig gestellte Fragen - FAQ's